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Perso mit RFID-Chip

Bringt RFID die totale Überwachung?

Bernhard Münkel
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21.10.2008, 09:10 Uhr Bernhard Münkel (wp, jeb)

Der elektronische Personalausweis soll ab Ende 2010 biometrische Daten, elektronische Adressdaten und eine digitale Signatur für jedermann einführen. So hat es das Bundeskabinett im Juli beschlossen. Kritiker fürchten den schleichenden Einstieg in die biometrische Totalerfassung.

Aktuell Digitale Identität: Elektronischer Personalausweis
Wenn es nach Bundesinnenminister Schäuble geht, dann wird jeder deutsche Staatsbürger bald einen biometrischen Personalausweis bei sich tragen müssen. Der soll spätestens im November 2010 ausgegeben werden – scheckkartengroß und mit einem RFID-Funkchip bestückt.

Am 23. Juli verabschiedete die Bundesregierung in einer Kabinettssitzung den Entwurf einer Novelle des Personalausweisgesetzes. Geht alles nach Plan, soll das Gesetz noch in diesem Herbst den Bundestag durchlaufen. Abgeordnete der SPD hatten heftig gegen den Plan gekämpft, zwei Fingerabdrücke zwangsweise auf dem Chip zu speichern – mit Erfolg. Die Bedenken von Oppositionsparteien und Bürgerrechtsorganisationen blieben aber bisher unbeachtet. In einem Grobkonzept hatte Bundesinnenminister Schäuble drei Wochen zuvor aufgezeigt, was der neue Personalausweis im Vergleich zu anderen in der EU eingesetzten Ausweisen können soll.

Die wichtigste Neuerung ist der über Funk auslesbare RFID-Chip, auf dem neben Namen und Adresse ein digitales biometrisches Lichtbild sowie eine Reihe weiterer Daten aufgebracht werden. So können Bürger etwa zusätzlich zum Foto zwei Fingerabdrücke mit aufnehmen lassen. Diese erkennungsdienstlichen Merkmale sollen ihnen die Reise innerhalb und außerhalb der EU erleichtern.

In einem zweiten Speicherbereich soll eine einfache elektronische Signatur gespeichert werden, die der Ausweisbesitzer bei Bedarf mit einer PIN freischalten kann. Sie kann als Identifizierungsmerkmal gegenüber Behörden und Unternehmen dienen, zum Beispiel bei einem Einkauf oder bei einer Versteigerung über das Internet. Damit, so stellen es sich die Entwickler im Bundesinnenministerium vor, solle der Ausweis die digitale Verwaltung und den digitalen Handel einfacher und sicherer machen.

Als besondere Eigenschaft, diesmal aber nur optional, spendierten die Entwickler dem Ausweis noch die Funktion einer elektronischen Signierung. Im dritten elektronischen Fach sollen die Bürger zusätzlich zu der einfachen elektronischen Signatur die Aufnahme eines qualifizierten Signaturzertifikates gemäß Signatur-Gesetz gestellt bekommen. An Stellen, an denen in der realen Welt eine eigenhändige Unterschrift erforderlich wäre, könnte dieses digitale Pendant dann ebenfalls gelten.

Ebenso wie bei der anstehenden Gesundheitskarte ist die Karte aber nur für diese Signatur vorbereitet. Will oder muss man sie, etwa aus beruflichen Gründen, in Zukunft haben, so muss das Zertifikat selbst aber erst noch von einer Zertifizierungseinrichtung in den Chip nachgeladen werden. Dieser Dienst kostet dann noch einmal extra.

Ein bunter Strauß an Funktionen

Biometrischer Perso
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Wie bisher wird der Ausweis für eine Laufzeit von zehn Jahren ausgestellt. Alle Änderungen, etwa bei einem Wohnungswechsel, müssen auf dem Chip nachgetragen werden. Daraus ergibt sich ein potenzieller Unsicherheitsfaktor.

Zwar bestätigte das Innenministerium bei der Vorstellung des neuen Ausweises, dass die zum Einsatz kommenden Verschlüsselungsverfahren vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als besonders sicher eingestuft worden seien, der technische Beweis steht aber noch aus.

Sehr unbeliebt bei verschiedenen Gegnern des Konzepts war von Anfang an die Speicherung der Fingerabdrücke. So musste Bundesinnenminister Schäuble diesen Plan auf Drängen der SPD-Fraktion fallen lassen und änderte die Muss-in eine Kann-Regel. Dennoch sehen Vertreter der Grünen, der FDP und der Linken die Gefahr, dass diese Daten im Ausland uneingeschränkt benutzt und weiterverwendet werden können.

Auch würden zwei verschiedene Funktionen vermischt, die keine Gemeinsamkeit hätten – der hoheitliche Ausweis und die elektronische Identität. Schließlich gäbe es keine Notwendigkeit, sich beim Handel auszuweisen. Man müsse ja auch im Supermarkt keinen Ausweis vorzeigen. Einzig die Möglichkeit des Datentracking würde mit so einem Ausweis einfacher gemacht.

Aber selbst die Wirtschaft ist nicht rundweg begeistert. Wolf Osthaus, Mitglied der eBay- Geschäftsführung, hatte auf der Messe Omnicard geäußert, er wisse nicht, wie man den Kunden verständlich machen wolle, dass eBay elektronisch zwar den Namen auslesen wolle, nicht aber die Fingerabdrücke.

Was Kritiker zum biometrischen Perso sagen, steht auf der nächsten Seite...


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